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  • Barbara Purth-­‐Strzalka, VHS Wien | © Copyright

Aufgabenstellung für eine mündliche Prüfung zum Thema „Menschenrechte: Das Recht auf Pressefreiheit“

Pressefreiheit bedeutet die Möglichkeit, über Ereignisse von öffentlichem Interesse zu berichten. Das hängt mit dem Recht auf Meinungsfreiheit zusammen. Jeder und jede hat das Recht, frei über seine oder ihre Anliegen zu berichten. Es darf also keine Zensur geben. Gleichzeitig gibt es Einschränkungen dieser Pressefreiheit. Es gilt, die Privatsphäre von Personen zu schützen. So darf nicht behauptet werden, jemand habe eine Straftat begangen, bevor ein Gericht ein entsprechendes Urteil gefällt hat […] Selbstverständlich dürfen keine Unwahrheiten verbreitet und es darf auch nicht gegen bestimmte Gruppen gehetzt werden.

Beschreibung

Aufgabenstellung für eine mündliche Prüfung zum Thema „Menschenrechte: Das Recht auf Pressefreiheit“

Lerninhalte
e-PSA
Prüfungsbeispiele
Kompetenzfelder
Deutsch, Kommunikation und Gesellschaft (DKG)

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